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Datenschutzbeauftragte

Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Es handelt sich um eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.

Ab diesem Zeitpunkt gilt der Anwendungsvorrang des Unionrechts. Die wesentlichen Inhalte des neuen Datenschutzrechts ergeben sich unmittelbar aus der DSGVO. Der Bund und das Land NRW haben ergänzende Regelungen zu einzelnen Bereichen getroffen, die ebenfalls zu beachten sind.

Der Datenschutz ist für die Stadt Dinslaken von elementarer Bedeutung. In Fragen des Datenschutzes wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragten der Stadt Dinslaken (s. Kontaktdaten).

eMail-Adresse: datenschutz@dinslaken.de