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Winterdienst
Um das Räumen und Streuen von Fahrbahnen und einen Großteil der öffentlichen Plätze kümmert sich der DIN-Service.
Der DIN-Service wird mehrmals täglich durch eine auf Dinslaken zugeschnittene Winterwetter-Vorhersage informiert.
Je nach Umfang der zu leistenden Arbeiten sind bis zu 50 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einsatz. Sie besetzen 22 Räum- und Streufahrzeuge.
Oberste Priorität haben beim Winterdienst:
- Hauptverkehrsstraßen und wichtige Kreuzungen
- Fußgängerüberwege und Brücken
- Gehwege an Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schulen und öffentlichen Gebäuden
- öffentliche Schwerbehindertenparkplätze
- Radwege
Deshalb ist der Winterdienst in drei Streustufen zugeteilt:
Streustufe 1
- Räumen und Streuen, um einen verkehrssicheren Zustand herzustellen
- Wenn nötig rund um die Uhr
- Regelmäßige Kontrollen
Die Streustufe 1 umfasst:
- 150 km Fahrbahn, 110 km Radwege, 56 Fußgängerüberwege, 29 Brücken, 72 Behindertenparkplätze, 12 Treppenanlagen, 72 Gehwege an städtischen Grundstücken wie Kinderspielplätze, Schulen und Kindergärten, 11 Bus- und 2 Straßenbahnhaltestellen.
Es werden gestreut und geräumt: - Streckenabschnitte der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gemäß Winterdienstvertrag mit Rheinischem Straßenbauamt und dem Kreis Wesel;
- Hauptverkehrs-, Hauptverbindungsstraßen zu den einzelnen Stadtteilen;
- die zu den Krankenhäusern führenden Straßen und Wege;
- Fußgängerüberwege, der Ausgang vor dem Bahnhof mit einem 3 m breiten Weg bis zur Friedrich-Ebert-Straße und der Zugänge zu den Telefonzellen
- Fußgängerzonen Neustraße, Saarstraße, Duisburger Straße, Altstadt und die wichtigen Fußwege von und zu den Parkplätzen;
- Parkplätze, insbesondere die Plätze mit Parkzeituhren und Automaten im Stadtzentrum;
- Marktplätze, an denen am betreffenden Tag ein öffentlicher Markt stattfindet;
- Wochenend- und Feiertagsreinigung an Schulen und Sportanlagen, die sich in Trägerschaft der Stadt befinden;
- Fußgängerüberwege zu den Kindergärten;
- alle verkehrswichtigen Fußgängerüberwege mit Ampelanlagen;
- alle Radwege an den Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen.
Streustufe 2
Sobald auf den der Streustufe 1 zugehörigen Flächen ein verkehrssicherer Zustand hergestellt worden ist, wird in Streustufe 2 geräumt und gestreut.
Die Streustufe 2 umfasst 48 km Fahrbahn, 33 Querungshilfen, 158 Bushaltestellen und alle Durchgangsstraßen.
Streustufe 3
Hier wird in der Regel nicht gestreut und geräumt.
Die Streustufe 3 umfasst alle Anliegerstraßen, Nebenstraßen und Sackgassen.
Streustufe 0
Neue Straßen, für die noch keine Streustufe festgelegt wurde.
Sonstige "S"
Hierunter wurden alle Straßen im Stadtgebiet zusammengefasst, die von Straßen-NRW (Tel. 02855/9652-14) gepflegt werden.
Es handelt sich um die:
- Brinkstraße (B8)
- Franzosenstraße (L397)
- Heerstraße (L396)
- Oberhausener Straße (L4)
- Weseler Straße (B8)
- Willy-Brandt-Straße (B8)
Das müssen Sie leisten!
Gemäß § 3 unserer Satzung gelten auch Verpflichtungen für die Grundstückseigentümer.
Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Es besteht eine Sicherungspflicht von mind. 1,50 Meter. Grenzt das Grundstück direkt an die Fahrbahn, muss ebenfalls über eine Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut werden.
Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen verboten ist; ihre Verwendung ist nur ausnahmsweise erlaubt bei außergewöhnlichen Witterungslagen (z.B. Eisregen), in denen durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt werden kann, an gefährlichen Stellen von Gehwegen, wie z.B. Treppen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
In der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des Folgetages zu beseitigen.
Bei länger anhaltendem Schneefall muss in angemessenen Zeitabständen geräumt und gestreut werden.
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – am Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als nach den Verhältnissen unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf Fahrbahnen und Gehwegen gelagert werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nach. Weitere rechtliche Grundlagen können Sie auch in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dinslaken nachlesen.
Unsere Tipps für den Winter:
- Sorgen Sie für Streumaterial und Räumgeräte
- Überprüfen Sie Ihr Schuhwerk auf rutschfeste Sohlen
- Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, ist Ihre Haftpflichtversicherung winterdiensttauglich, sind Sie für Unfälle, die mit der Winterdienstpflicht zusammenhängen, versichert?
- Helfen Sie Menschen, die in Bewegung eingeschränkt sind, und Älteren. Für sie ist ein schnee- und eisfreier Gehweg besonders wichtig, um den Alltag sicher zu meistern
- Auch Nachbarn freuen sich über Hilfe
- Kehren Sie Schnee bitte nicht Ihrem Nachbarn zu
- Eine angepasste Fahrweise bringt Sie sicher an Ihr Ziel
- Halten Sie für die Müllabfuhr die Wege zu den Mülltonnen schneefrei
- Zeigen Sie bitte Verständnis, wenn durch unsere Räumarbeiten Schneereste auf den von Ihnen freigelegten Gehwegen landen
- Geben Sie den Räum- und Streufahrzeugen Vorfahrt. Wenn Sie eines unserer Fahrzeuge im Rückspiegel sehen, lassen Sie das Fahrzeug vorbei. Hinter diesen Fahrzeugen ist die Strasse geräumt und gestreut, so dass Sie sicherer fahren können