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Vorsorgevollmacht

Die eigene Vorsorge kann in Hinblick auf eine später zu befürchtende Geschäftsunfähigkeit mittels einer Vorsorgevollmacht rechtlich abgesichert werden. Die eigene Vorsorge verhindert einen staatlichen Eingriff, denn eine Betreuung ist nur dann einzurichten, wenn anderweitige Hilfen nicht ausreichen.

Nur eine voll geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht rechtsgültig erteilen. Das bedeutet, dass der Vollmachtgebende zum Zeitpunkt der Erteilung die Tragweite und Bedeutung seiner Vollmacht erkennen muss.Durch die Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, allgemein oder eingeschränkt auf einzelne Aufgabenkreise.

Gegen eine Gebühr von 10 Euro kann die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht durch die Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken beglaubigt werden.

Formulare und weitergehende Informationen erhalten Sie unentgeltlich bei den unten aufgeführten Ministerien und in der örtlichen Betreuungsstelle.

Gebühren

  • 10 Euro