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Verkehrsführung - Verkehrsregelung
Generell hat der Kunde die Möglichkeit - bei Unfallgefahr oder erheblicher Störung auf der Wohnstraße durch fließenden Verkehr - die Verkehrsführung/Verkehrsregelung prüfen zu lassen und eventuell eine Änderung herbeizuführen (keine Baustellen). Die Prüfung wird durch den Arbeitskreis Verkehrsangelegenheiten vorgenommen. Es werden dann nach Prüfung und verkehrsrechtlicher Anordnung entsprechende Verkehrsschilder/-zeichen aufgestellt. Die Aufstellung selber erfolgt durch den DIN-Service.