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Steuerbescheinigung für Aufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz NW incl. Gartenstadt Lohberg
Die Denkmalbehörde stellt im Bedarfsfall Steuerbescheinigungen aus.
Anträge auf Erteilung einer Steuerbescheinigung sind mit entsprechendem Antragsvordruck zu stellen. Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung dem Fachdienst Bauaufsicht, Denkmalschutz einzureichen.
Gebühren bzw. Kosten
Die Erteilung der Steuerbescheinigung ist nach dem Gebührengesetz NW gebührenpflichtig. Gebührenfrei bleiben anerkennungsfähige Kosten bis 5.000 EUR.