Inhalt
Planungsrechtliche Bescheinigung
Zu der Frage, ob ein Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück besteht und welche Festsetzungen er hat, sowie zu den entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan kann der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung Auskunft geben.
Sofern diese Auskünfte schriftlich erforderlich sind, kann gegen Gebühr eine Bescheinigung zum Planungsrecht erteilt werden.
Verwaltungsgebühr:
33 € pro angefangene 30 Minuten
Bei Fragen, die sich auf konkrete bauliche Vorhaben beziehen (Bauvoranfrage oder Bauantrag) wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst Bauaufsicht, Denkmalangelegenheiten.