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Grün im öffentlichen Verkehrsraum

Durch mangelnden Rückschnitt und Pflege von Bäumen, Sträuchern, Hecken und anderem Grünbewuchs kommt es immer wieder zu Problemen im öffentlichen Verkehrsraum.

Diese Probleme treten in Form von Sichtbehinderungen, mangelnder Passierbarkeit von Straßen und Gehwegen, sowie Gefährdungen von Oberleitungen auf.

Gefährlich wird es dann, wenn durch eine Sichtbehinderung, der Fußgänger, der Radfahrer oder das herannahende Auto zu spät oder gar nicht erkannt wird oder der Gehweg nicht mehr benutzt werden kann und der Betroffene auf die Straße ausweichen muss um seinen Weg fortzusetzen

Aus diesem Grund hat jeder Eigentümer die Verpflichtung die Bepflanzung seines Grundstückes derart zu pflegen, dass die benannten Probleme vermieden werden.

Folgende Auflagen sind innerhalb des Dinslakener Stadtgebietes zwingend zu erfüllen:

  • Grünbewuchs (Bäume, Äste und Zweige) müssen über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen, befestigten Seitenstreifen und Bushaltestellenbuchten mindestens 4,00 m vom Erdboden entfernt gehalten werden
  • Pflanzen dürfen nicht in den Verkehrsraum hinein ragen.
  • Anpflanzungen an Straßen, Kreuzungen, Kurzen und Einmündungen sind entweder durchsichtig oder so niedrig zu halten, dass durch sie die Übersicht über den Verkehr nicht behindert wird.
    Sollte Grünbewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, so ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, diesen schnellstmöglich zu entfernen, damit die öffentliche Sicherheit wiederhergestellt ist.
  • Auch während der Brutzeit von Vögeln sind die hierzu notwendigen Formschnitte erlaubt.
  • Sofern öffentliche Grünflächen betroffen sind, können Sie sich direkt an den Fachdienst Grünflächen wenden.