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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und im Wesentlichen der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 9a bis 9 c Aufenthaltsgesetz. Danach ist neben einem fünfjährigen Mindestaufenthalt, der Sicherstellung des Lebensunterhalts, ausreichende deutsche Sprachkenntnissen, Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung, einer weitestgehenden Straffreiheit auch ausreichender Wohnraum erforderlich.

Wie bei allen anderen Aufenthaltstiteln ist die Stellung eines Antrages bei der zuständigen Ausländerbehörde notwendig.

Die Gebühren für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beträgt nach § 44 a Aufenthaltsverordnung 109 €.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.

Benötigte Unterlagen

Gültiger Pass des Antragstellers. Die weiteren notwendigen Unterlagen werden Ihnen vom Ansprechpartner bei einem ersten Beratungsgespräch mitgeteilt

Gebühren

  • 109,00 €