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Betreuungsstelle

Für eine volljährige Person kann ein Betreuer bestellt werden, der in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreisen für die betreute Person rechtlich bevollmächtigt wird.

Betroffene im Sinne des Betreuungrechtes sind Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen und seelischen oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.

Der Betreuer soll eine Hilfestellung geben, um den Willen und die Wünsche der Betroffenen zu verwirklichen.

Sollten Sie sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung interessieren, beraten wir Sie gerne.

Aufgaben der Betreuungsstelle

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle nehmen Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz wahr. Aufgaben sind unter anderem:

  • Information und Beratung über gesetzliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes in Betreuungsverfahren durch Sachverhaltsermittlung und Stellungnahmen
  • Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuern und erhrenamtlichen Betreuern
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen Instituationen
  • Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr