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Wohnsitzzuweisungen für anerkannte Flüchtlinge
Akteur | Bezirksregierung Arnsberg / Bezirksregierung Düsseldorf |
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Art des Angebots | Wohnsitzzuweisungen für anerkannte Flüchtlinge |
Ansprechpartner | Frau Zipplies (zuständig für Personen, die im Kreis Wesel wohnen) |
Telefon und Fax | Telefon: 02931 822500 |
Homepage | https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/w/wohnsitzauflage/index.php |
wohnsitzauflage@bra.nrw.de | |
Anschrift | Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg |
Beschreibung
Für Personen, deren Asylantrag nach dem 01.01.2016 bewilligt wurde, gilt in der Regel die Verpflichtung, in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde zu wohnen. In bestimmten Fällen kann eine Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung gewährt werden.
Entsprechende Gründe können insbesondere eine Erwerbstätigkeit oder berufliche Ausbildung an einem anderen Ort sein. Dies gilt auch bei Erwerbstätigkeit oder beruflicher Ausbildung von Ehegattinnen und Ehegatten sowie von minderjährigen Kindern.
Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Weiterführende Informationen der Bezirksregierung Arnsberg:
https://http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/w/wohnsitzauflage/index.php