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Wohnsitzzuweisungen für anerkannte Flüchtlinge

Akteur Bezirksregierung Arnsberg / Bezirksregierung Düsseldorf
Art des AngebotsWohnsitzzuweisungen für anerkannte Flüchtlinge
Ansprechpartner Frau Zipplies (zuständig für Personen, die im Kreis Wesel wohnen)
Telefon und FaxTelefon: 02931 822500
Homepagehttps://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/w/wohnsitzauflage/index.php
E-Mailwohnsitzauflage@bra.nrw.de
AnschriftSeibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Beschreibung

Für Personen, deren Asylantrag nach dem 01.01.2016 bewilligt wurde, gilt in der Regel die Verpflichtung, in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde zu wohnen. In bestimmten Fällen kann eine Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung gewährt werden.
Entsprechende Gründe können insbesondere eine Erwerbstätigkeit oder berufliche Ausbildung an einem anderen Ort sein. Dies gilt auch bei Erwerbstätigkeit oder beruflicher Ausbildung von Ehegattinnen und Ehegatten sowie von minderjährigen Kindern.
Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Weiterführende Informationen der Bezirksregierung Arnsberg:
https://http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/w/wohnsitzauflage/index.php