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Unterhaltsvorschuss für nichtdeutsche alleinerziehende Mütter und Väter
Akteur | Kreisverwaltung Wesel Fachdienst 51 Koordinationsgruppe Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss Kreishaus Wesel |
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Art des Angebots | Unterhaltsvorschuss für nichtdeutsche alleinerziehende Mütter und Väter |
Ansprechpartner | Frau Drescher-Schmitz |
Telefon und Fax | Telefon: 0281 2072447 |
Homepage | https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/unterhaltsvorschuss/ |
simone.drescher-schmitz@kreis-wesel.de | |
Anschrift | Reeser Landstraße 31 46483 Wesel |
Beschreibung
Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die
- ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- bei einem alleinerziehenden Elternteil leben,
- von einem anderen Elternteil nicht den Mindestunterhalt nach dem Regelbedarf erhalten,
- noch nicht 18 Jahre alt geworden sind (diese neue Altersgrenze gilt voraussichtlich ab dem 01.07.2017).
Das gilt auch für nichtdeutsche Kinder, wenn ihr Elternteil, bei dem sie leben, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen