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Ukraine-Hilfe
Ukraine-Hilfe: Bürgermeisterin dankt Helfer*innen
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind auch in Dinslaken viele ukrainische Kriegsvertriebene angekommen. Insgesamt haben sich – mit Stand vom 30. März – offiziell bisher rund 339 Menschen in Dinslaken angemeldet, darunter 145 Kinder. Einige von ihnen sind bereits in andere Städte oder auch Länder weitergezogen. Derzeit sind in den städtischen Unterkünften am Hardtfeld und in der Fliehburg 73 Menschen aus der Ukraine untergebracht. 190 Menschen sind bekannt, die privat untergebracht worden sind.
„Gemeinsam mit vielen Trägern, Organisationen und ehrenamtlich engagierten Dinslakener*innen haben wir in unserer Stadt die Situation bisher gut gemeistert“, betont Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. „Dafür möchte ich allen Beteiligten meinen Dank aussprechen. Viele der ehrenamtlichen Hilfsangebote mussten bisher noch gar nicht abgerufen werden, doch das kann sich jederzeit ändern. Wir wissen nicht, wie sich der Krieg in der Ukraine noch entwickeln wird und wie viele Menschen in den nächsten Wochen oder Monaten noch zu uns fliehen werden.“
Die Bürgermeisterin bedankt sich bei Bürger*innen, die ehrenamtliche Hilfe, Sachspenden oder Wohnraum für die ukrainischen Kriegsvertriebenen angeboten haben, und wird zu Kaffee, Kuchen und Austausch einladen.
Zur weiteren Information verweist die Stadt auf die Seite www.dinslaken.de/ukraine. Dort werden sowohl auf Deutsch als auch auf Ukrainisch zentrale Fragen beantwortet. Für weitere Auskünfte steht das Team der Dinslakener Stadtverwaltung telefonisch unter 02064 66-885 sowie per E-Mail an ukraine-hilfe@dinslaken.de zur Verfügung.
Geldspenden können unter Angabe des Verwendungszwecks „Spende Ukraine-Hilfe“ auf die folgenden Konten der Stadt Dinslaken überwiesen werden:
Niederrheinische Sparkasse RheinLippe
IBAN DE 06 3565 0000 0000 1000 73
BIC WELADED1WES
oder
Volksbank Rhein-Lippe eG
IBAN DE61 3566 0599 0002 6520 13
BIC GENODED1RLW
Sofern eine Spendenbescheinigung benötigt wird, müssen Name und Anschrift angegeben werden.
Pressemitteilung vom 01.04.2022