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Steuererleichterungen
Steuerliche Erleichterungen für Gewerbetreibende
Die Stadt Dinslaken weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die durch die Corona-Pandemie in einen finanziellen Engpass geraten sind, steuerliche Erleichterungen beantragen können. So sind Anträge auf zinslose Stundung und die Herabsetzung der Vorauszahlungen von Gewerbesteuerforderungen möglich. Die formlosen Anträge sind an die Steuerabteilung der Stadt Dinslaken zu senden – entweder per E-Mail an gewerbesteuer@dinslaken.de oder schriftlich an Stadtverwaltung Dinslaken, Fachdienst 2.1, Steuerabteilung, Platz d’Agen 1, 46535 Dinslaken. Die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse und die Auswirkungen der Pandemie sind unter Beifügung geeigneter Nachweise darzulegen. Für weitere Informationen stehen die im Gewerbesteuerbescheid genannten Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung vom 14.04.2021