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Schulanmeldungen

Logo der Stadt DinslakenAnmeldungen für das kommende Schuljahr an den Grundschulen der Stadt Dinslaken

Am 01.08.2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30.09.2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Auch alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, müssen angemeldet werden.

Kinder, die nach dem 30.09.2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft der*die Schulleiter*in.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Benachrichtigung zur Anmeldung erhalten. Darin ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Weitere Informationen gibt es auch online: www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/einschulung-grundschule.

Erziehungsberechtigte, die irrtümlich keine Benachrichtigung erhalten, werden gebeten, sich unverzüglich an den Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken im Stadthaus an der Wilhelm-Lantermann-Straße 65 zu wenden. Telefonisch ist er erreichbar unter 02064  66-248.

Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten, sich während der Anmeldetermine an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Das Familienbuch und der Impfausweis sind mitzubringen.

Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Befreiung vom Besuch der öffentlichen Grundschule sind an den*die Schulleiter*in der Schule zu richten, bei dem*der das Kind angemeldet werden soll.

Pressemitteilung vom 02.09.2022