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Maskenregelung

Logo der Stadt DinslakenStadt informiert über Maskenpflicht

Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unter anderem auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich und im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften. Darauf weist die Stadt Dinslaken hin. Diese Landesregelung gilt unabhängig zur Frage, ob zum Freitag die städtische Allgemeinverfügung zur Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum auslaufen wird. Diese städtische Verfügung vom Oktober regelt eine lokale Maskenpflicht in Teilen der Dinslakener Innenstadt und von Hiesfeld. Sie läuft aus bei einer Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen. Seit dem 4. Juni liegt der Wert nun ohne Unterbrechung unter 50. Um die Regelung der Corona-Schutzverordnung weiter in Erinnerung zu rufen und dafür zu sensibilisieren, bleiben die Maskenschilder in der engen Neustraße, der Duisburger Straße zwischen Altmarkt und Friedrich-Ebert-Straße sowie auch auf dem vielbesuchten Neutorplatz zunächst auch dann weiter stehen, wenn die städtische Allgemeinverfügung ausläuft.  Das hat nun der Stab für außergewöhnliche Ereignisse unter Leitung von Bürgermeisterin Michaela Eislöffel entschieden. „Die gesunkenen Inzidenz-Werte sind sehr erfreulich, trotzdem sollten wir die AHA-Regeln und die Corona-Schutzverordnung weiterhin befolgen“, betont Eislöffel. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist auch auf der städtischen Homepage zu finden (hier klicken).

Pressemitteilung vom 16.06.2021