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Maskenpflicht
Für mehr Sicherheit: Maskenpflicht in Einkaufsstraßen
Ab Samstag, den 29. Januar 2022, gilt in Teilen der Dinslakener Innenstadt und von Hiesfeld sowie auf den Wochenmärkten werktags von 10 bis 20 Uhr eine Maskenpflicht im Freien. In der Innenstadt betrifft dies die Fußgängerzone vom Neutorplatz bis zum Altmarkt, insbesondere Neutorplatz, Neustraße, Duisburger Straße, Eppinghovener Straße, Altmarkt. In Hiesfeld betrifft es die Einkaufsstraßen von Marschallstraße bis Rolandstraße, insbesondere Sterkrader Straße, Hohlstraße, Friedenstraße. Dort ist man zu den genannten Zeiten dazu verpflichtet, mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
„In Dinslaken liegt die 7-Tages-Inzidenz bei weit über 1.000 und steuert sogar auf die 2.000 zu. Insbesondere die Omikron-Variante ist sehr leicht übertragbar. Die Auslastung und Belastung in den Krankenhäusern steigt täglich und um eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur und des dort tätigen medizinischen und pflegerischen Personals einzudämmen, benötigen wir zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen“, erläutert Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. „Diese erneute Herausforderung können wir nur gemeinsam stemmen, indem wir alle dafür Sorge tragen, dass wir alle notwendigen Maßnahmen gemeinsam einhalten und umsetzen. Nur so können wir versuchen, unsere kritische Infrastruktur und das Gesundheitssystem zu stützen. Bitte halten Sie sich nach wie vor an die AHA-Regeln, wann immer diese notwendig sind.“
Die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Maske in den Außenbereichen kann im aktuellen Amtsblatt vom 28. Januar nachgelesen werden. Dieses ist auch online zu finden (hier klicken). Die Maskenpflicht gilt nicht für die Angebote in der Außengastronomie.
Pressemitteilung vom 28.01.2022