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Maske

Logo der Stadt DinslakenVerwaltungsgebäude: keine Maskenpflicht

Die Maskenpflicht in den Gebäuden der Dinslakener Stadtverwaltung ist aufgehoben. Stattdessen gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske, insbesondere dann, wenn mehrere Menschen zusammenkommen und Abstände nicht gewahrt werden können. Zuvor – am 25. Mai 2022 – war die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Landes NRW außer Kraft getreten.

Die Verwaltung bittet darum, weiterhin die Terminvereinbarung zu nutzen, wenn Dienstleistungen vor Ort bei den einzelnen Abteilungen in Anspruch genommen werden sollen. Im Rathaus am Platz d’Agen sind ab sofort alle drei Eingänge wieder zugänglich.

Im Zuge der Masken-Empfehlung erinnert die Stadt zudem an die besonderen Vorteile der FFP2- oder FFP3-Maske: Diese dient nämlich nicht nur dem Schutz anderer Menschen in der Nähe, sondern schützt auch die Person, die die Maske trägt.

Pressemitteilung vom 01.06.2022