Inhalt
Impfzentrum
Der Kreis Wesel teilt am 30.06.2021 mit: „Nachtragungen in Impfausweisen im Impfzentrum des Kreises Wesel“
Ab Freitag, 2. Juli, können Bürgerinnen und Bürger, die im Impfzentrum des Kreises Wese, dem Impfstandort in Moers oder über mobile Impfaktionen des Kreises Wesel geimpft wurden, ihre vorliegende Impfdokumentation/Impfbescheinigung für die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum des Kreises Wesel (An de Tent 1, 46483 Wesel – Schalter 1a) in ihre Impfausweise nachtragen lassen. Hierzu ist eine vorherige Online-Terminvereinbarung unter https://tevis.krzn.de/tevisweb080/ erforderlich, Terminbuchungen sind ab Mittwoch, 30. Juni, 18 Uhr möglich.
Für den Nachtrag ist ein persönliches Erscheinen, ein Personalausweis oder anderes Ausweisdokument mit Lichtbild sowie der Nachweis einer vollständigen Impfung (Impfbescheinigung oder gültiger Impfausweis) erforderlich. Lebens- oder Ehepartner können einen Termin auch gemeinsam wahrnehmen, hierfür ist die Terminbuchung einer Person ausreichend.
Grundsätzlich können neben den Gesundheitsämtern auch Ärzte und Apotheker den Nachtrag der Corona-Schutzimpfung in die Impfausweise übernehmen. Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt des Kreises Wesel den Service, Impfungen auch dann in einen Impfausweis nachzutragen bzw. neu einzutragen, wenn eine Impfdokumentation (Impfausweis, Impfbescheinigung) nicht mehr oder nur unvollständig vorliegt. Jegliche vorhandene Impfdokumente müssen zum Termin mitgebracht werden.
Die Gebühr für die Nachtragung bei Vorliegen einer vollständigen Impfdokumentation beträgt 5 Euro, die Gebühr für die Nachtragung bei fehlender oder unvollständiger Impfdokumentation beträgt aufgrund des hohen Aufwands 20 Euro. Die Gebühr ist mittels EC-Cash vor Ort zu entrichten. In Ausnahmefällen kann die Gebühr auf eines der Konten der Kreisverwaltung Wesel per Überweisung entrichtet werden. Hierzu wird vor Ort ein Gebührenbescheid erstellt.
Hinweis:
Im Impfzentrum erfolgt keine Ausgabe eines internationalen Impfausweises (Gelber Impfausweis „Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“). Impfungen, die von Hausärzten oder in einem anderen Kreis vorgenommen wurden, können nicht im Impfzentrum des Kreises nachgetragen werden.“
Pressemitteilung vom 30.06.2021