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Grundbesitzabgaben

InformationGrundbesitzabgaben: Bescheide im Briefkasten

Die Grundbesitzabgabenbescheide 2021 der Stadt Dinslaken werden in den kommenden Tagen versandt. Die Stadtverwaltung weist diesbezüglich auf die folgende Änderung hin:

Die bisher gewährte pauschale prozentuale Reduzierung der Abwassermenge für Gartenflächen wird ab dem Jahr 2021 nicht mehr berücksichtigt. Eine Berücksichtigung findet letztmalig für das Jahr 2020 statt.

Als Alternative ist es auf Antrag möglich, dass von den durch Ablesung zugrunde gelegten Verbrauchsmengen jene abgezogen werden, die nachweisbar nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet worden sind. Den Nachweis erbringen Gebührenpflichtige durch einen ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler. Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre gemäß der Bundeseichordnung entweder neu geeicht werden oder durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt werden. Die Zählerstände dieser Wasserzähler sind der Stadt Dinslaken für jedes Kalenderjahr bei der Antragstellung bis zum 15. Februar des Folgejahres mitzuteilen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Grundbesitzabgaben finden Sie hier (bitte klicken).

Erfahrungsgemäß kommt es in der Zeit nach dem Versand der mehr als 17.000 Grundbesitzabgabenbescheide zu einem erhöhten telefonischen Anfrageaufkommen bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern. Es wird darum gebeten, Anfragen möglichst per E-Mail an gba@dinslaken.de zu senden. Das Team der Stadtverwaltung wird dann schnellstmöglich antworten.

Pressemitteilung vom 12.01.2021