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Gleichberechtigung

InformationEqual Pay Day

Der Equal Pay Day markiert in jedem Jahr symbolisch den Tag, an dem Frauen das Gehalt verdient haben, dass Männer im vergangenen Jahr erhalten haben. Er macht also auf die geschlechterspezifische Lohnlücke aufmerksam. Im Jahr 2020 ist die Lohnlücke in Deutschland erstmalig unter 20 Prozent gesunken. Doch auch eine Lohnlücke von 19 Prozent, wie in diesem Jahr, bedeutet, dass Frauen noch immer nicht das gleiche Gehalt bekommen wie Männer. Konkret mussten Frauen im Jahr 2020 69 Tage umsonst arbeiten um den gleichen Lohn wie Männer zu erhalten. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich auf einem der letzten Plätze – der Europäische Gender Pay Gap beträgt rund 15 Prozent.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und das Wahlrecht für Frauen forderten Frauen bereits vor rund 150 Jahren. Das Wahlrecht haben sie vor 100 Jahren erkämpft. Allerdings gelang es bis heute nicht die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Laut dem World Economic Forum geht aus einer Studie hervor, dass es noch mindestens 200 Jahre dauern wird, die Lohnungleichheit zu beseitigen. „Dieser Unterschied ist ungerecht und für den Staat zudem teuer. Es dauert viel zu lange die Lohnlücke zu schließen. Ich habe aber große Hoffnung, dass der Fachkräftemangel Unternehmen dazu veranlasst, mit einer fairen und gleichen Bezahlung bei den weiblichen Fachkräften zu punkten“, so Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dinslaken, Karin Budahn-Diallo.

Die Stadtverwaltung Dinslaken schließt sich der bundesweiten Aktionen zum Equal Pay Day 2021 an.

In der Woche vom 10.03. bis zum 17.03.2021 wird das Rathaus Dinslaken beflaggt und so auf den immer noch herrschenden Lohnunterschied von 21 Prozent zwischen den beiden Geschlechtern aufmerksam gemacht.

Außerdem ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung die neue Minijob-Broschüre veröffentlicht (hier klicken). Dort sind alle aktuellen Informationen zum Minijob zu finden.

7,4 Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in einem Minijob. 2/3 von ihnen sind Frauen, der überwiegende Teil arbeitet sogar ausschließlich im Minijob. In der Coronakrise wurden viele Minijobs von jetzt auf gleich aufgelöst. Die Minijobzentrale gibt einen Rückgang von 13 % an, die verloren gegangen sind und dies ohne die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beziehen.  Dies betrifft im besonderem Maße Frauen. Mit möglichen Öffnungen des Einzelhandels, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben werden wahrscheinlich wieder sogenannte Minijobs angeboten.

Die Broschüre geht auf Chancen und Risiken dieser Minijobs ein und informiert über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Regelungen.

Pressemitteilung vom 10.03.2021