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Corona-Krise 03.04.2020

Rathaus der Stadt DinslakenCORONAKRISE AKTUELL – Infos aus der Dinslakener Stadtverwaltung – 03.04.2020

Unter Leitung von Bürgermeister Michael Heidinger trifft sich täglich der Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Über folgende Punkte möchte der Stab die Bürgerinnen und Bürger am heutigen Freitag, 3. April 2020, informieren:

Erstes Fazit zur häuslichen Gewalt
Mit unerwarteter Erleichterung hat das Team des städtischen Jugendamtes ein Fazit der ersten 14 Tage der aktuellen Kontaktbeschränkungen gezogen. Nicht nur die überregionalen Fachleute hatten prognostiziert, dass es durch die Schließung von Schulen und Kitas und die Ausgangsbeschränkungen zu einem massiven Anstieg von innerfamiliären Konflikten, häuslicher Gewalt und Gefährdungen des Kindeswohls kommen könnte. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendamt und Allgemeinem Sozialen Dienst hatten sich auf deutlich erhöhte Einsätze gefasst gemacht.
Tatsächlich hat sich diese Befürchtung bislang nicht bestätigt. Die Einsätze hielten sich im normalen Rahmen. Nachfragen beim Frauenhaus Dinslaken hatten ergeben, dass auch dort zurzeit keine vermehrten Anfragen im Kontext häuslicher Gewalt vorliegen. Und auch die Polizei hatte bislang keinen spürbaren Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt zu verzeichnen.
Sozialdezernentin Christa Jahnke-Horstmann führt dies in erster Linie darauf zurück, dass die soziale Infrastruktur in Dinslaken von jeher auf die Bewältigung krisenhafter Situationen eingestellt ist und so schnell auf die aktuellen Herausforderungen reagieren konnte: „Jugendamt und freie Träger haben ihre Arbeitsweise auf die Krise eingestellt. Sie leisten Unterstützung und beraten per Telefon, Skype, Videokonferenzen und mit anderen alternativen Kontaktmöglichkeiten. Und in akuten Notsituationen sind selbstverständlich alle auch persönlich vor Ort.“  Dennoch bestehe kein Grund zur Entwarnung: „Ob sich in der weiteren Entwicklung familiäre Krisensituationen verschärfen werden, bleibt abzuwarten. Die Lage kann sich jederzeit ändern, aber das städtische Team ist auf alle Fälle vorbereitet.“
Die Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes sind nach wie vor unter den bekannten Telefonnummern auf www.dinslaken.de zu erreichen. Zudem ist eine zentrale Rufnummer zum Jugendamt geschaltet (0175 / 182 46 48). Online ist das Jugendamt über die E-Mail-Adresse asd@dinslaken.de zu erreichen.

Dringlichkeitsentscheidungen
Die für den 31. März vorgesehene Ratssitzung musste coronabedingt ausfallen. Damit konnten auch solche Beschlüsse nicht gefasst werden, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, weil sonst der Stadt erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können. Für diesen Fall sieht die Gemeindeordnung NRW das Mittel der Dringlichkeitsentscheidung vor, bei der der Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied den Beschluss gemeinsam fassen und vorläufig in Kraft setzen können. Allen Dringlichkeitsentscheidungen muss der Rat allerdings nachträglich zustimmen. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden hat der Verwaltungsvorstand heute geprüft, ob eine solche Ratsmehrheit im Einzelfall hergestellt werden kann und dabei 14 Dringlichkeitsentscheidungen ermöglicht. Bürgermeister Michael Heidinger und der CDU-Fraktionsvorsitzende Heinz Wansing unterzeichneten im Anschluss die Beschlussvorlagen.
Eine Aufstellung der heute gefassten Dringlichkeitsentscheidungen ist hier einzusehen. Die entsprechenden Vorlagen stehen im Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage

Rat und Ausschüsse
Die nächste Sitzungsfolge von Rat und Ausschüssen wird wie vorgesehen stattfinden, auch unter den Bedingungen, die durch die Corona-Schutzverordnung vorgeschrieben sind. Darauf verständigten sich heute die Spitzen von Politik und Verwaltung. Die Stadt wird nun das Gebäude der Trabrennbahn so herrichten, dass sowohl die Stadtverordneten als auch Besucherinnen und Besucher dort Platz finden.
Der Termin für die nächste Ratssitzung ist der 23. Juni. Dann entscheiden die Stadtverordneten auch über die Tagesordnungspunkte der ausgefallenen Sitzung vom 31. März und über die nachträgliche Zustimmung zu den Dringlichkeitsentscheidungen.