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Corona
Dinslakener Bibliothek, Museum und Archiv vorerst geschlossen – Kreis Wesel informiert über aktuelle Corona-Regelungen
In Dinslaken bleiben die Stadtbibliothek, das Museum Voswinckelshof und das Stadtarchiv bis einschließlich Ostern geschlossen. Das hat der städtische „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ unter Leitung von Bürgermeisterin Michaela Eislöffel entschieden. Vor einer Öffnung sollen zunächst bisher noch ungeklärte Fragen beantwortet werden. So ist beispielsweise noch nicht klar, ob auch für Kinder im Vorschulalter Tests durchgeführt werden müssen, wenn diese mit ihren Eltern die Einrichtungen aufsuchen. Zudem muss mit dem Kreis Wesel die Frage besprochen werden, ob und wie häufig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen getestet werden müssen.
Zuvor hatte – wie der Kreis Wesel mitteilte – das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit NRW (MAGS) am Freitag, den 26. März, auf Grundlage der neuen Corona-Schutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen angeordnet. Für die betroffenen Kommunen besteht jedoch eine vom Ministerium neugeschaffene Option, die ein ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen voraussetzt. Damit kann unter anderem der Einzelhandel weiterhin für negativ getestete Personen geöffnet bleiben.
Von dieser Option hat der Kreis Wesel Gebrauch gemacht und im Einvernehmen mit dem MAGS NRW eine Allgemeinverfügung erlassen, die am heutigen Montag, den 29. März, in Kraft getreten ist. Danach gilt unter anderem: Die Nutzung von Angeboten nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO (das betrifft unter anderem den Einzelhandel, Baumärkte, Handwerksleistungen, Zoologische Gärten, Bibliotheken und Museen) ist abhängig von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der CoronaSchVO.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung des Kreises gibt es hier (bitte klicken).
Die Corona-Schutzverordnung kann hier nachgelesen werden (hier klicken).
Pressemitteilung vom 29.03.2021