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Corona

Logo der Stadt DinslakenKeine Terminvereinbarungen für Impfungen mehr notwendig

An den vier Impfstellen des Kreises Wesel sind ab Montag, 14. Februar 2022, keine Terminvereinbarungen mehr für Impfungen gegen das Coronavirus notwendig. Damit können Impfwillige die Impfangebote spontan zu den entsprechenden Öffnungszeiten wahrnehmen. Die Orte und Zeiten gibt es unter https://kreis-wesel.de/de/themen/impfangebote/.
Aufgrund der rückläufigen Nachfrage an Impfterminen und den vorhandenen Kapazitäten kann der Kreis Wesel seine Impfungen wieder niederschwelliger anbieten.
„Auch Auffrischungsimpfungen können nun ohne Termin erfolgen. Es sind weiterhin alle Menschen, die bereits ihre Zweitimpfung erhalten haben, aufgerufen, sich die Booster-Impfung abzuholen. Gerade jetzt, wo sich die Omikron-Variante so rasant ausbreitet und die offensichtlich noch gefährlichere Delta-Variante weiterhin verbreitet ist, ist der Schutz vor einem schweren Verlauf besonders wichtig“, betont Michael Maas, Vorstandsmitglied für den Bereich Gesundheit bei der Kreisverwaltung Wesel.
Vor dem Hintergrund der zeitnah zu erwartenden 18. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung wird der Kreis Wesel Personen, die die absehbaren STIKO-Kriterien für eine erneute Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) erfüllen, nicht von seinen mobilen und stationären Impfangeboten abweisen.
Hiermit folgt der Kreis Wesel einem aktuellen Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS).
In ihrem Beschlussentwurf vom 3. Februar 2022 empfiehlt die STIKO eine zweite Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner, sowie für Betreute in Einrichtungen der Pflege. Die zweite Auffrischungsimpfung soll frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Außerdem können Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt mit Patient/innen und Bewohner/innen) ebenfalls eine zweite Auffrischungsimpfung und zwar frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischung erhalten. Diese Berufsgruppe muss bei der Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Der Vordruck ist zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-zum-thema-corona/.

Pressemitteilung vom 11.02.2022