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Bewohnerparken
Weitere Straßen mit Bewohnerparken ab Januar
In Dinslaken erfolgt die weitere Umsetzung des Parkraumkonzepts für die Innenstadt. Zum 3. Januar 2022 wird das Bewohnerparken in den Zonen 3 und 4 eingeführt und die Parkraumbewirtschaftung weiter vereinheitlicht. Die Zone 3 befindet sich innerhalb der Grenzen Fußgängerzone, Friedrich-Ebert-Straße, Schloßstraße, Hans-Böckler-Straße, Neutorplatz und Bachstraße. Die Zone 4 umfasst den Bereich der Altstadt zwischen Stadtpark, Friedrich-Ebert-Straße und Rotbach. Ab 3. Januar werden in diesen Zonen 156 Parkplätze in die Bewirtschaftung aufgenommen – davon 20 mit Parkscheibe und 136 mit Parkschein. Dies gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.
Ein Bewohnerparkausweis kostet für ein Jahr 30 Euro, ein Zweijahresausweis kostet 60 Euro.
Für Zone 3 „Bereich Innenstadt Südost“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt:
- Am Rutenwall
- Bachstraße 23-37
- Birkenhof
- Douvermannstraße
- Friedrich-Ebert-Straße 75-105 (ungerade Hausnummern)
- Hans-Böckler-Straße 20-24
- Neustraße 1-59 (ungerade Hausnummern)
- Neutorplatz 2-8
- Rutenwallweg
- Saarstraße
- Schloßstraße 1-19 (ungerade Hausnummern)
- Weidengrund
- Wiesenstraße 43-68
Für Zone 4 „Bereich Altstadt“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt:
- Althoffstraße
- Altmarkt
- Bachstraße 1-5
- Brückstraße
- Duisburger Straße 1-65
- Elmar-Sierp-Platz
- Eppinghovener Straße
- Friedrich-Ebert-Straße 68-98 (gerade Hausnummern)
- Gartenstraße
- Kolpingstraße
- Kreuzstraße 1-8
- Marktstraße 2-4 (gerade Hausnummern)
- Mozartstraße
- Parkstraße
- Platz D’Agen
- Rittergasse
- Ritterstraße
- Schloßstraße 2-8 (gerade Hausnummern)
- Voerder Straße 1-43
- Wasserstraße
- Wiesenstraße 81-97
Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis kann beim Bürgerbüro Stadtmitte gestellt werden. Bei der Erstantragstellung wie auch bei der Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bewohnerparkausweisantrag: Er steht als Formular zum Download auf der städtischen Internetseite zur Verfügung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung: Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
- Nutzungserklärung: Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist.
- Vermietererklärung: Diese ist erforderlich, sofern man nicht selbst Eigentümer des Wohnraumes ist.
Bei einer schriftlichen Antragstellung reicht es aus, wenn von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein sowie dem Personalausweis/Reisepass/Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung eine Kopie beigefügt wird. Weitere Infos findet man online: www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/bewohnerparken.
Das Bürgerbüro Stadtmitte ist zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02064/66637 erreichbar. Auskünfte sind unter der Telefonnummer 02064/66666 erhältlich.
Pressemitteilung vom 11.11.2021