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Lärmaktionsplan liegt offen
Stadt nimmt Problem ernst
Dinslaken. Lärm kann Menschen krank machen. Das gilt unter anderem für Verkehrslärm und für die Emission durch Bahnstrecken. Die Europäische Union (EU) hat vor längerer Zeit eine Richtlinie verabschiedet. Nach der müssen für klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr und für Eisenbahnstrecken mit jährlich mehr als 60.000 Zügen spezielle Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Das trifft auch die Stadt, die über sieben infrage kommende Streckenabschnitte verfügt.
Empfohlene Grenzwerte
Bei dieser Umgebungslärmrichtlinie wurden durch die EU keine Grenz- oder Richtwerte festgesetzt. In Nordrhein-Westfalen gilt jedoch eine ministerielle Empfehlung. Ab einer Lärmbelastung tagsüber von 70 Dezibel und nachts 60 db(A) sollten Lärmaktionspläne erarbeitet werden. Bürger und andere Betroffene haben bei Überschreiten dieser Werte jedoch keinerlei Rechtsansprüche auf das Einleiten von Lärm mindernden Maßnahmen. Die Stadt sieht sich dennoch in der Pflicht.
Zu den betroffenen Gebieten zählt man in der Stadtverwaltung die Hollandlinie (A 3), soweit sie das Stadtgebiet durchschneidet, gleiches gilt für die benachbarte Nord-Süd-Spange (A 59) und für Abschnitte der Bundesstraße 8. Auch die Landstraße 1 zwischen dem Kreuzungsbereich Wilhelm-Lantermann- und der Hünxer Straße in Lohberg wurde erfasst. Logisch, dass auch die durch Dinslaken verlaufende Bundesbahnstrecke zwischen Oberhausen und Emmerich zum Problembereich gehört.
Fachingenieur beantwortet Fragen
Im Planungsamt wurde im Entwurf ein Lärmaktionsplan erarbeitet. Der interessierten Öffentlichkeit ist das 38-seitige Papier zugänglich, und die Bewohner sind ausdrücklich aufgefordert, nach dem Studium dieses Planes schriftlich Hinweise und Anregungen einzureichen. In die Beteiligungsphase einbezogen werden zudem andere Behörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange. Eine Einsicht in den Planentwurf ist ab Mittwoch, 3. März, bis 31. März im Planungsamt, Technisches Rathaus, Hünxer Straße 81, möglich.
Während der allgemeinen Bürostunden, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr, steht ein Mitarbeiter des Amtes für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung. Dienstags steht der zuständige Ingenieur sogar bis 18 Uhr bereit. Es besteht auch die Möglichkeit, sich über den Lärmaktionsplan auf den städtischen Internetseiten zu informieren.