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Familienbündnis Dinslaken und Verbraucherzentrale informieren über den digitalen Nachlass - Unsterblichkeit online kann vermieden werden

„Unsterblich im Internet? Wie regele ich einen digitalen Nachlass?"

Logo des Familienbündnisses DinslakenDas Familienbündnis Dinslaken lädt am Mittwoch, den 25. Juli 2018, ab 17.00 Uhr zu einem Informationsnachmittag über das Thema „Digitaler Nachlass" ein.

Der Bundesgerichtshof wird demnächst über eine Klage eines Ehepaares gegen Facebook entscheiden. Die Kläger wollen nach dem Tod ihrer Tochter deren Facebook Konto einsehen. Facebook hat dieses aber in einen Gedenkzustand versetzt und verweigert den Eltern jeden Zugriff. Um eine solche Klage von Hinterbliebenen zu vermeiden, ist es also für jedermann wichtig, sich zu Lebzeiten mit der Frage auseinanderzusetzen, was mit den persönlichen digitalen Daten nach dem Ableben passieren soll.

Kann man digitale Daten vererben? Was muss beachtet werden?
Diese und andere Fragen wird Karin Bordin von der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Dinslaken, in ihrem Vortrag am 25. Juli beantworten. Zudem wird sie eine kurze Darstellung der verschiedenen Aufgaben der Verbraucherzentrale geben. Ab November dieses Jahres wird ja noch eine weitere wichtige dazukommen: die Verbraucherzentralen werden befugt sein, die ab dem 01.11.2018 zulässigen Musterfeststellungsklagen zu führen. Damit ist die deutsche Version der in anderen Ländern zulässigen Sammelklage gemeint.
Die Veranstaltung wird im Rathaus, Saal Agen stattfinden (Erdgeschoss, links vom Haupteingang). Der Zugang ist barrierefrei. Durch die Teilnahme entstehen keine Kosten. Anmeldung ist erwünscht, aber nicht erforderlich.
Kontakt: Ulrike Schuran-Grütjen, Sprecherin Familienbündnis Dinslaken