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Das Familienbündnis Dinslaken informiert: 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland
Eine Darstellung der historischen Abläufe in Europa
Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk vom 12.11.1918 wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland geschaffen und dann in Paragraph 2 des am 30.11.1918 verabschiedeten Reichswahlgesetzes umgesetzt: „Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.“ Dieses Jubiläum nimmt das Familienbündnis Dinslaken zum Anlass, am 10.11.2018, ab 10.00 Uhr, im Betsaal Bruch, im ersten Geschoss des Anbaus, Wilhelminenstraße 12, 46537 Dinslaken eine kurze Darstellung der historischen Abläufe in Deutschland und Europa, die zur Einführung des Frauenwahlrechts geführt haben, zu geben. Referieren wird die Sprecherin des Familienbündnisses, Ulrike Schuran-Grütjen.
Film nach Kurzvortrag
Im Anschluss an den Kurzvortrag wird der Film „Die Göttliche Ordnung“ von Petra Volpe gezeigt werden. Der Film spielt in einem beschaulichen Dorf im schweizerischen Appenzell im Jahre 1971. Er beschreibt auf amüsante und kluge Weise, wie sich die Frauen des Dorfes unter der Führung von Nora, einer jungen Hausfrau und Mutter, gegen alle Widerstände für die Einführung des Frauenwahlrechts einsetzen.
Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos.
Kontakt: ulrike.schuran@t-online.de