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Kulturfonds
Die Stadt Dinslaken stellt einmalig einen Kulturfonds für künstlerisch-kulturelle Projekte im Jahr 2021 zur Verfügung. Mit den Mitteln sollen begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue Vorhaben konzipiert oder umgesetzt sowie neue Veranstaltungsformate entwickelt und ausprobiert werden. Ziel ist der Erhalt einer aktiven und vielfältigen Kulturszene in Dinslaken. Die geplanten Maßnahmen müssen im Zeitraum Juni bis 31. Dezember 2021 in Dinslaken entwickelt und durchgeführt werden. Kulturschaffende müssen sich bis Mitte Mai bewerben.
Im März hatte der Hauptausschuss die Einrichtung eines temporären Kulturfonds beschlossen. Der Fonds soll gespeist werden aus Bußgeldern, die in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingenommen wurden. Im Jahr 2020 wurden Corona-bedingte Bußgelder in Höhe von rund 16.000 Euro vereinnahmt. 15.000 Euro aus diesen Einnahmen stehen jetzt in dem Kulturfonds zur Verfügung.
Anträge auf Förderung aus dem Kulturfonds können von freien Künstlerinnen und Künstlern, eingetragenen gemeinnützigen Vereinen und Betreibern von Veranstaltungsstätten für kulturelle Veranstaltungen aus Dinslaken gestellt werden. Das Antragsformulare kann unten runtergeladen werden. Dabei sollen die Fördermittel der Defizitabdeckung im Kontext der Entwicklung und Durchführung künstlerisch-kultureller Projekte dienen, die Defizitabdeckung beträgt maximal 75% der zuwendungsfähigen Kosten und darf einen Höchstbetrag von 2.500 Euro pro Projekt nicht überschreiten.
Anträge nimmt der Fachdienst Kultur bis zum 16. Mai 2021 (Antragsfrist) entgegen. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft eine unabhängige Jury, die aus der Bürgermeisterin, dem Vorsitzenden des Kultur-, Partnerschafts- und Europaausschusses, einem Vertreter/einer Vertreterin des Fachdienstes Kultur, einem Vertreter/einer Vertreterin der Gleichstellungsstelle sowie einem Vertreter/einer Vertreterin der DIN-Event GmbH besteht.
Die ausführlichen Rahmenbedingungen des Dinslakener Kulturfonds sind hier hinterlegt.