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Benutzung

Recherchemöglichkeiten und Arbeitsbedingungen

Das Stadtarchiv Dinslaken bietet die Möglichkeit in seinem Benutzerraum zu arbeiten. Die Bedingungen und Voraussetzungen dafür finden Sie im folgenden Text.

Benutzung

Eine Benutzung des Archivguts ist im Besucherraum des Stadtarchivs Dinslaken zu den Öffnungszeiten möglich. Im Leseraum befinden sich mehrere Arbeitsplätze, darunter zwei PC-Arbeitsplätze. Eine Voranmeldung ist empfehlenswert. Für die Recherche und für das Auffinden der gesuchten Quellen stehen im Besucherraum die Findhilfsmittel des Archivs zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen des Stadtarchivs stehen den Benutzern und Benutzerinnen für die Beratung zur Verfügung. Um das wertvolle Archivgut zu schützen, aber auch um Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und schutzwürdige Belange der Stadt Dinslaken zu wahren, sind die Bestimmungen der Benutzerordnung zu beachten (siehe Download).

Beim erstmaligen Besuch und immer wieder bei einer Änderung des Themas ist bei der Aufsicht  ein Benutzungsantrag zu stellen. Die Benutzung beschränkt sich auf den im Antrag angegebenen Zweck. Die Archivalien müssen vor der Einsicht im Leseraum durch den Benutzer bestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass die Archivalien unmittelbar vorgelegt werden können, deshalb empfiehlt sich eine Vorbestellung.

Eine Ausleihe nach Außerhalb ist wegen des einmaligen Charakters der Unterlagen nicht möglich. Beim Umgang mit den Unterlagen ist auf äußerste Sorgfalt zu achten. Sollte der Erhaltungszustand des Archivgutes gefährdet sein, kann keine Vorlage erfolgen. Akten jüngeren Datums, insbesondere personenbezogene Unterlagen, unterliegen einer Sperrfrist. Zu beachten ist, dass von jeder veröffentlichten Arbeit, aber auch von unveröffentlichten Arbeiten, die wesentlich auf der Benutzung von Quellen des Archivs beruhen, ein Belegexemplar abzuliefern ist.

Recherchen

Es besteht die Möglichkeit, mit einem schriftlichen Auftrag Recherchen durch unsere MitarbeiterInnen in Auftrag zu geben. Abhängig vom Aufwand sind die Recherchen entgeltpflichtig, insbesondere wenn sie im nichtöffentlichen Interesse erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der Gebührenordnung (siehe Download).

Reproduktionen und Veröffentlichungen

Reproduktionen können kostenpflichtig über das Archiv angefertigt werden. Die Bestimmungen der Gebührenordnung werden dabei angewandt. Wenn die Reproduktionen für eine Veröffentlichung bestimmt sind, ist vorher eine Genehmigung einzuholen. Als Veröffentlichung im Sinne des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte gelten zum Beispiel Nachdruck, bildhafte Wiedergabe, Verfilmung oder Digitalisierung und das Verbreiten mittels Buch, Zeitung, Zeitschrift, Film, Internet sowie anderer Medien. Wird die Zustimmung erteilt, also ein Verwertungsrecht zugesprochen, ist die vollzogene Veröffentlichung mit einem Belegexemplar dem Archiv anzuzeigen. Danach erfolgt eine Rechnungslegung durch das Archiv.

Darüber hinaus hat das Stadtarchiv damit begonnen die fertig gestellten Findbücher auf dieser Seite ins Netz zu stellen. Damit wird dem Benutzer die Möglichkeit geboten, seinen Besuch im Stadtarchiv zur Einsichtnahme der Archivalien besser vorzubereiten. Weitere Findbücher finden Sie im Stadtarchiv vor Ort.