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Stadtplanung

Mitarbeiter der Stabstelle Stadtentwicklung in einer Arbeitssituation

Stadtplanung ist eine wesentliche Aufgabe der Selbstverwaltung der Stadt. Mit der Stadtplanung wird die Nutzung des Bodens im Stadtgebiet geregelt.

Es werden Flächen ausgewiesen zum Beispiel für Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieanlagen, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, öffentliche Einrichtungen, Grünflächen, Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz.

Bei der Stadtplanung sind wirtschaftliche, gesellschaftliche, politische, ökologische, gestalterische und technische Interessen und Anforderungen zu berücksichtigen und gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Aufgabe der Stadtplanung ist es, angesichts der häufig sehr unterschiedlichen Meinungen und Interessen innerhalb der Stadt eine möglichst gerechte Lösung zu finden. Dazu werden in geregelten Verfahren die Bürger und die Fachbehörden und Fachorganisationen an der Planung beteiligt, bevor der Rat eine abschließende Entscheidung trifft.

Instrumente der Stadtplanung sind zum Beispiel

  • der Flächennutzungsplan, der das gesamte Stadtgebiet betrifft
  • Bebauungspläne, die Regelungen für einen bestimmten abgegrenzten Bereich des Stadtgebietes rechtsverbindlich festsetzen
  • Rahmenplanungen, mit denen die Stadt Entwicklungsziele zu einem bestimmten Thema festlegt (zum Beispiel Einzelhandelskonzept, Verkehrsentwicklungsplan) oder Entwicklungsziele für einen bestimmten Bereich festlegt (zum Beispiel Zechenplanung)
  • städtebauliche Satzungen, mit denen zum Beispiel die Gestaltung und Erhaltung von Gebäuden und Freianlagen in einem Stadtgebiet geregelt werden (Gestaltungssatzung für den Denkmalbereich der Werksiedlung Alt-Lohberg).
  • Ein wesentlicher Bestandteil der Stadtplanung ist die generelle Verkehrsplanung. Hierbei geht es bei der Stadt Dinslaken vor allem um die Sicherung der Mobilität aller Verkehrsteilnehmer unter der Maßgabe einer umwelt-, sozial- und stadtverträglichen Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur.

Darüber hinaus ist es Aufgabe der Stadt, ihre Interessen bei überörtlichen Planungen zu vertreten (zum Beispiel Regionalplan, Landschaftsplan, Straßenplanungen des Landes und des Bundes, Planungen für den Emscherraum, Betriebspläne des Bergbaus).