Inhalt
Bebauungspläne
Bitte beachten Sie, dass die Plandarstellung im Internet keine vollkommene Genauigkeit hat. Für verbindliche Informationen ist immer der Originalplan einzusehen.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Dinslaken können Sie über den nachfolgenden Link auf dem Geoportal des Regionalverbandes Ruhr (RVR) abrufen und als PDF-Datei herunterladen. Teilweise stehen auch weitere Dokumente wie Begründungen, Umweltberichte oder zusammenfassende Erklärungen zur Verfügung.
--> HIER finden Sie alle Bebauungspläne der Stadt Dinslaken <--
Den aktuell wirksamen Flächennutzungsplan finden sie hier.
Die momentan offenliegenden Bauleitpläne (Flächennutzungsplan & Bebauungspläne) finden Sie hier.
Nachfolgend eine kurze Einführung zur Benutzung der RVR-Seite:
Die im Dinslakener Stadtgebiet farbig hinterlegten Flächen sind Bereiche, für die rechtskräftige Bebauungspläne oder räumliche Satzungen bestehen.
Die dunkelblauen Linien in den farbigen Flächen, stellen den Geltungsbereich des jeweiligen Bebauungsplanes dar. So kann es vorkommen, dass für direkt benachbarte Grundstücke verschiedene Bebauungspläne gelten. Außerdem kann eine rechtskräftige Änderung auch nur für einen kleineren Teil des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes verbindlich sein.
In der rechten oberen Ecke der Website befindet sich ein Suchfeld. Dort können Sie die für Sie interessante Adresse bzw. eine Adresse aus der näheren Umgebung des gesuchten Grundstücks eingeben. Das gesuchte Areal wird mit einer roten Stecknadel markiert und Sie können auf Anhieb erkennen ob für diesen Bereich ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht.
Mit einem Links-Klick der Maustaste auf die farbige Fläche erscheint ein Informationsfenster in dem u.a. der Name bzw. die Nummer, das Datum des Inkrafttretens und der Download-Link des Bebauungsplanes angezeigt werden.
Im Downloadbereich können Sie die jeweilige pdf-Datei herunterladen.
Bei Fragen zu den Festsetzungen der Bebauungspläne oder allgemein zum Thema Bauleitplanung können Sie gerne Kontakt mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Stabsstelle Stadtentwicklung aufnehmen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter dem Hörersymbol am Anfang der Seite.
Was ist ein Bebauungsplan?
Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrechts (Artikel 28 (2) Grundgesetz) liegt die Planungshoheit in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Landesbauordnung (BauO NRW) können sie zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen.
Im Bebauungsplan oder kurz B-Plan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht durch zeichnerische und textliche Festsetzungen. Damit stellt er die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar.
Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes sind im BauGB unter § 9 bestimmt. Danach können in einem Bebauungsplan u.a. Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden.
Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich. Somit bestimmt der Bebauungsplan mit seinen rechtlich bindenden Festsetzungen Inhalt und Schranken des Grundeigentums.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, „sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist" (§ 1 (3) BauGB). Die Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen.
Zu jedem Bebauungsplan gehört neben der zeichnerischen Darstellung, dem eigentlichen Plan, die Begründung. Ein gesonderter Teil der Begründung wird seit 2004 durch den Umweltbericht gebildet. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verbundenen städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert. Der Umweltbericht legt die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dar.
Nach dem Satzungsbeschluss ist dem Bebauungsplan, ebenfalls seit dem Jahr 2004, eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Hierin wird berichtet, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Außerdem wird dargestellt, aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§§ 10 (3) und 10a (2) BauGB).