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Gleichstellung
Gleichstellung von Frauen und Männern
2019 feierten wir den 100-jährigen Geburtstag unseres Grundgesetzes. Bereits vor 100 Jahren wurde in Art 3. Abs. 2 GG festgelegt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die bestehenden Benachteiligungen aktiv abzubauen hat.
Sind wir angekommen? Sind Frauen und Männer in allen Bereichen des Lebens und in der Gesellschaft gleichberechtigt?
Leider nein.
Es hat Fortschritte gegeben. Wenn wir in die gar nicht so ferne Vergangenheit schauen, durften z.B. in den 70er Jahren Frauen nur mit Erlaubnis des Ehemannes arbeiten. Inzwischen gibt es keine rechtlichen Unterschiede mehr, Frauen und Männer dürfen wählen und gewählt werden ….
Allerdings haben sich die gesellschaftlichen Strukturen in vielen Bereichen noch nicht angepasst.
Es gibt immer noch eine unterschiedliche Bezahlung zwischen den Geschlechtern, auch ist das Vermögen unterschiedlich verteilt, die Gewalt Frauen gegenüber im häuslichen Bereich ist unverändert, die politische Teilhabe in den Parlamenten ist rückläufig, Frauen in den Führungsetagen sind selten und die Familien-Care-Aufgaben sind weitestgehend Frauensache…
Gleichstellungsstelle Dinslaken
Das Landesgleichstellungsgesetz und die Gemeindeordung des Landes NRW verpflichten Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnenden seit 1994 eine Gleichstellungsbeauftrage zu bestellen, die daran arbeitet den Artikel 3 Abs. 2 GG zu realisieren.
Die Stadt Dinslaken hat im Jahr 1988 eine Gleichstellungsstelle eingerichtet, um auf kommunaler Ebene dazu beizutragen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen.
Seit Januar 2012 ist Karin Budahn-Diallo die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dinslaken.
Der größte Teil der geschlechtsspezifischen Benachteiligungen betrifft Frauen. Daher liegt der Schwerpunkt der Arbeit der Gleichstellungsstelle darauf, die Benachteiligungen von Frauen zu benennen, aber auch an Lösungen mitzuwirken, die strukturelle Benachteiligungen abbauen. Letzlich soll die Lebenssituation von Frauen und Mädchen verändert und verbessert werden. Die Arbeit der Gleichstellungsstelle macht auf die spezifischen Belange und Sichtweisen von Frauen aufmerksam.
Gleichstellung beginnt in den Köpfen der Menschen und entsprechend ist die Aufgabe der Gleichstellungsarbeit die Menschen für die Anliegen und Lebensrealitäten von Frauen zu sensibilisieren, aber auch benachteiligende Strukturen zu verändern.
Innerhalb der Stadtverwaltung besteht die Aufgabe der Gleichstellungsstelle darin, bei allen personalen, sozialen und strukturellen Maßnahmen im Sinne des Landesgleichstellungsgesetz zu beraten und darauf zu achten, dass die Inhalte des Gleichstellungsplans in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden. Die Gleichstellungsstelle wird an allen Personalentscheidungen und strukturellen Veränderungsprozessen der Verwaltung beteiligt und bringt sich dort ein, wo Gleichstellungsaspekte berührt werden. Außerdem nimmt sie an Rats- und Ausschusssitzungen teil, wirft Themen auf und formuliert politische Lösungsansätze.